Der Landtag hat in 3. Lesung die von CDU und FDP eingebrachten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes beschlossen.
Wir geben den Kommunen mit der Änderung des Kommunalwahlgesetztes nun die Klarheit, die sie brauchen. Wir stärken damit die demokratische Legitimation der Bürgermeister und Landräte. Dennoch versuchte die Opposition dies bis in die 3. Lesung zu verhindern, obwohl die Faktenlage eindeutig ist. Wir hingegen tragen diesen Fakten Rechnung und schaffen die Stichwahl ab. Denn die Beteiligung an den Stichwahlen war zurückgegangen. Zudem wuchs die Zahl erfolgreicher Bewerber im ersten Wahlgang, deren Stimmenzahl ging aber gleichzeitig zurück.
Zudem passen wir die Wahlbezirksgrenzen gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Damit wird der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sichergestellt. Demnach soll jede Stimme neben dem gleichen Zählwert auch den gleichen Erfolgswert haben. Die Wähler müssen über den Zählwert aller Stimmen hinaus auf der Grundlage möglichst gleich großer Wahlkreise und daher mit annähernd gleichem Stimmengewicht an der Wahl teilnehmen können. Das wird in Zukunft gewährleistet.