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Landtagsabgeordnete für Krefeld und Tönisvorst

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Landtagsabgeordnete für Krefeld und Tönisvorst

Enteignung schafft keinen Wohnraum

Der Landtag debattierte über die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen. Mögliche Enteignungen standen dabei im Mittelpunkt. Für die CDU sind solche Ideen inakzeptabel.

Wer Forderungen nach Enteignungen ernsthaft als geeignetes Mittel gegen Wohnungsnot bezeichnet, handelt schlichtweg verantwortungslos. Durch Enteignungen oder die Verstaatlichung von Wohnungsgesellschaften entsteht keine einzige zusätzliche Wohnung. Ganz im Gegenteil: Durch entstehende Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe würde so weniger Geld für die öffentliche Förderung von Wohnraum, und damit für den Bau neuer Mietwohnungen, zur Verfügung stehen. Die NRW-Koalition ist davon überzeugt, dass nur ein Mehr an Wohnraum nachhaltig dazu beiträgt, den Wohnungsmarkt zu entspannen und die Preise zu stabilisieren. Wir arbeiten an gezielten Konzepten zur Baulandgewinnung, um so Anreize für Investoren zu setzen. Rot-Grün sollte die sozialistische Mottenkiste wieder vergraben und lieber mit uns gemeinsam an einer guten Lösung für die Menschen in unserem Land arbeiten!

Der aktuelle, starke Bedarf an Wohnraum ist das Ergebnis verfehlter rot-grüner Wohnungsbaupolitik. Wer die Flächen verknappt, muss sich nicht wundern, dass die Mieten hoch sind. Daher stellen wir mehr Flächen zur Verfügung. Denn nur durch den Bau von neuen Wohnungen kommen wir bei der Lösung des Problems voran. Allein im Jahr 2019 stehen fast 1,3 Milliarden Euro für die Schaffung und Erhaltung von preisgebundenem Wohnraum zur Verfügung. Wir wollen den Menschen in unserem Land eine Perspektive geben so zu wohnen, wie sie wollen – im Eigenheim und in bezahlbaren Mietwohnungen. Doch vertikales Wohnen kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht gut an. Damit ist das neue Motto der SPD „Es lebe der Plattenbau“ an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen völlig vorbeigedacht. Auch die pauschale Verurteilung von Vermietern durch Rot-Grün führt zu einer gesellschaftlichen Spaltung und trifft besonders die bundesweit etwa 3,9 Millionen privaten Kleinvermieter. Eigentum verpflichtet, stellt aber nicht unter Generalverdacht.

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