Auf der Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Andreas Scheuer, die künftigen Standorte der neuen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen bekannt gegeben. Demnach werden zwei von bundesweit zehn Niederlassungen der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA) in Hamm und Krefeld angesiedelt sein. Nordrhein-Westfalen ist mit Bayern das einzige Bundesland mit zwei Niederlassungen der IGA.
Zudem schlägt der Bundesverkehrsminister dem Bundeskabinett vor, dass Bonn einer von vier Standorten des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) wird. Der Hauptsitz des FBA soll Leipzig werden.
Die beiden Krefelder Landtagsabgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin freuten sich über die Entscheidung: „Das ist ein starkes Signal für die Straßenbauverwaltung in Krefeld. Die Entscheidung unterstützt unsere Bemühungen im Straßenbau und wird den notwendigen Ausbau der Infrastruktur voranbringen. Mit dem geplanten Standort der IGA-Niederlassung in Krefeld mit ihren Außenstellen Bochum, Hagen, Osnabrück sowie Köln und Euskirchen wird die Straßenbauverwaltung in der Fläche auch weiterhin stark vertreten sein. Das ist eine gute Entscheidung für die Beschäftigten, die damit Planungssicherheit haben“, sagten die Abgeordneten.
Zum Hintergrund:
Die Autobahnniederlassung Krefeld ist zuständig für die Erhaltung des 871 Kilometer umfassenden Autobahnnetzes im rheinischen Landesteil von Nordrhein-Westfalen. Zur Niederlassung gehören 571 Mitarbeiter, davon 326 in den 12 Autobahnmeistereien, in der Winterdienstzentrale und der Tunnelleitzentrale. Autobahnmeistereien gibt es in Bonn, Düren, Isselburg, Kaarst, Mönchengladbach, Overath, Ratingen, Remscheid, Rheinberg, Titz und Weilerswist.
Die nordrhein-westfälischen Standorte werden sich in Zukunft auch um Teile des Autobahnnetzes in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kümmern: Von Hamm werden Teile des niedersächsischen Autobahnnetzes betreut; aus Krefeld Teile des Autobahnnetzes in Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde 2017 vom Deutschen Bundestag auch die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung beschlossen.
Die Bundesautobahnen werden demnach ab dem 01.01.2021 nicht mehr wie heute in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen haben. Dazu wird er eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Hoheitliche Aufgaben wie die Durchführung von Planfeststellungsverfahren und-genehmigungen werden künftig durch das ebenfalls neu zu errichtende Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ausgeübt. Die bisherige Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) des Bundes geht in die IGA über.
Die Bundes- und Landesstraßen bleiben in der Zuständigkeit des Landes und sind weiterhin beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) mit Hauptsitz in Gelsenkirchen angesiedelt.