Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund (LSB)
auch 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine
zur Verfügung. Der LSB leitet diese Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Darüber informieren die Krefelder CDU-Landtagsabgeordneten Marc Blondin und Britta
Oellers.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied des
Stadtsportbundes Krefeld sind.
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember
2023 durchgeführt werden und sich einem der Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Diese sind in diesem Jahr:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport mit Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Eine Antragsstellung ist grundsätzlich noch bis zum 30.05.2023 möglich. Die
zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht
unterschreiten.
Weitere Infos gibt es unter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-
zuschuesse/foerderprogramm-1000×1000