Der Landtag hat das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium (G8/G9) verabschiedet. Damit war es ein guter Tag für die schulische Bildung in unserem Land und vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und der damit verbundenen Rückkehr zu G9, lösen wir ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrages ein. Doch es wird kein Rückschritt in ein altes G9, sondern wir legen Wert darauf, dass der zukünftige Ausbildungsgang an Gymnasien allen Ansprüchen für einen heutigen Hochschulzugang gerecht wird. Das Gesetz gewährleistet darüber hinaus Wahlfreiheit der Entscheidungsträger vor Ort: Jene Schulen, die gute Erfahrungswerte mit dem verkürzten Ausbildungsgang gesammelt haben, können weiterhin an G8 festhalten. Denn es ist ein fester Grundsatz der CDU, jedem Kind nach seinen Fähigkeiten individuelle Aufstiegschancen zu ermöglichen.
80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wünschen sich eine Rückkehr zu G9. Diesem Wunsch kommen wir mit dem verabschiedeten Gesetz nach. Auch im neuen G9 wollen wir leistungsstarken Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der individuellen Verkürzung einräumen. Außerdem werden wir den Schulen die Freiheit geben selbst zu entscheiden, ob sie als Ganztagsschule oder Halbtagsschule arbeiten wollen.