Der Landtag hat die landesrechtlichen Regelungen zum Bundesteilhabegesetz
verabschiedet. Dazu erklärt die Seniorenbeauftragte der CDU-Fraktion, Britta Oellers:
„Das Bundesteilhabegesetz und die nun beschlossenen landesrechtlichen Regelungen sind
ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem Gesetz wird nach einer
langen Diskussion nun endlich Klarheit für die Betroffenen geschaffen und tatsächliche
Partizipation und Teilhabe auf Augenhöhe ermöglicht.
Die landesrechtlichen Regelungen sorgen durch die Bündelung der Zuständigkeiten bei den
großen Landschaftsverbänden für eine Einheitlichkeit der Förderung im ganzen Land.
Dadurch wird der bisherige Flickenteppich beseitigt und eine flächendeckende
Förderstruktur sichergestellt. Damit ist es nicht mehr vom Wohnort abhängig, welche
Förderung eine Person erhält.
Endlich wird es nun auch einheitliche Qualitätsstandards geben, die durch Evaluierung
sichergestellt werden. So kann das Ziel erreicht werden, einheitliche Lebensverhältnisse in
gleich hoher Qualität für alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von Alter und
Wohnort, sicherzustellen. Wir erwarten durch diese Änderungen eine echte Vereinfachung
und Verbesserung vor Ort für Menschen mit Behinderungen.“