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Landtagsabgeordnete für Krefeld und Tönisvorst

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Vier Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bis 2022

Die NRW-Koalition stellt bis 2022 vier Milliarden Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Das hat Ministerin Ina Scharrenbach mitgeteilt. Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 800 Millionen Euro schaffen wir verlässliche Planungsgrundlagen für künftige Mieter, Eigentümer, Investoren und Kommunen.

Von den vier Milliarden Euro stehen 2,54 Milliarden Euro für den Mietwohnungsneubau und 250 Millionen Euro für die Schaffung studentischen Wohnraums zur Verfügung. Die NRW-Koalition wird die Förderangebote straffen und eine besondere Fördermöglichkeit für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum und eine einheitliche Modernisierungsförderung – statt bisher fünf – auf den Weg bringen. Zur Umsetzung des Ziels, mehr Menschen Eigentum zu ermöglichen, werden die Familienkomponente in der Förderung gestärkt und Einstiegshürden für den Eigentumserwerb gesenkt. Hinzu kommt, dass wir den Erwerb von Bestandsimmobilien im Zusammenhang mit Wohneigentum ermöglichen: Die bisherigen Restriktionen werden abgebaut.

Das Wohnraumförderprogramm des Landes wird aus Mitteln der NRW.Bank, Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Neben dem unveränderten Schwerpunkt auf dem Mietwohnungsneubau und der Schaffung studentischen Wohnraums mit insgesamt 2,79 Milliarden Euro, stehen 480 Millionen Euro für die neue Eigentumsförderung und 730 Millionen Euro für Modernisierungen im Bestand und für Quartiersmaßnahmen zur Verfügung.

Mit jährlich 800 Millionen Euro bleibt die künftige Wohnraumförderung des Landes damit auf dem Niveau der Jahre 2011 bis einschließlich 2015. Aufgrund einer höheren Bundesbeteiligung im Zusammenhang mit Asyl standen 2016 und 2017 jeweils 1,1 Milliarden Euro Programmvolumen zur Verfügung. Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Dann wird das Land die jährlichen 97 Millionen Euro aus der bisherigen Bundesbeteiligung aus dem Landeshaushalt finanzieren. Damit wird für Verlässlichkeit in der Wohnraumförderung des Landes gesorgt.

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