Endlich ist es soweit: In Nordrhein-Westfalen tritt zum neuen Jagdjahr (ab 1. April 2019) ein modernisiertes und nachhaltiges Jagdgesetz in Kraft. Der Landtag hat es mit Stimmen von CDU und FDP verabschiedet.
Unnötige Bürokratie wird abgebaut und praxisferne Einzelbestimmungen aufgehoben. Es gibt den Jägerinnen und Jägern wieder einen angemessenen Rahmen für eine nachhaltige und waidgerechte Jagd. Wir sprechen der Jägerschaft an dieser Stelle auch unseren Dank aus. Indem sie ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen, und beispielsweise Reviere nachhaltig bewirtschaften, dienen die Jäger dem öffentlichen Interesse.
Wir haben von Beginn an gesagt, dass wir eine praxisgerechte und anwendungsorientierte Regelung der Jagd wollen, die möglichst wenig vom Bundesrecht abweicht. In einigen Bereichen, wie der Bleiminimierung und dem Schießnachweis, erwarten wir nun von Bundesseite einheitliche Regelungen für ganz Deutschland.
Wir werden den Jägerinnen und Jägern wieder mehr Eigenverantwortung abverlangen. Die Anpassung des Artenkataloges an das Bundesrecht ist eine wichtige Neuerung im Gesetz und gleichbedeutend mit der Ausweitung der Hegepflicht für die Jägerschaft auf viele Tierarten. Die Hege ist der gesetzliche Auftrag der Jägerinnen und Jäger, sich aktiv für den Artenschutz einzusetzen. Bedrohte und geschützte Tierarten erhalten keine Jagdzeit – das bedeutet sie dürfen nicht bejagt werden.
Darüber hinaus verbessern wir mit dem Gesetz unter anderem die Möglichkeiten der Ausbildung der Jagdhunde, die für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd unverzichtbar ist.