Das Land erhöht die seit 2012 unveränderten Fördersätze für den kommunalen Straßenbau. Der Mindestfördersatz wird von 60 Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gesteigert. Die Kreise, Städte und Gemeinden, die als strukturschwach gelten und daher in der Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) liegen, erhalten einen erhöhten Fördersatz von 75 Prozent. Für alle Kommunen steigt die Förderung des kommunalen Anteils bei der Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen auf 80 Prozent (bislang 70 bzw. 75 Prozent).
„Wir wollen die Kommunen ermuntern, auch bei klammen kommunalen Kassen konsequent an der Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastruktur zu arbeiten. Viele kommunale Straßen sind in keinem guten Zustand, deshalb verstärken wir unserer Förderung für die Sanierung. Aber auch der komplette Neubau von Straßen profitiert von der Erhöhung der Fördersätze. Mobilität ist für die Kommunen ein herausragender Standortfaktor. Wer die Mobilität vor Ort fördert, stärkt die Kommune“, stellt Verkehrsminister Wüst fest.
Die Förderung des Straßenbaus in den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes ist ein wichtiger Baustein der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Im laufenden Jahr werden die Fördermaßnahmen im Wesentlichen noch aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Ab 2020 übernimmt das Land die Finanzierung vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln. Die geänderten Konditionen gelten ab sofort.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Förderschwerpunkte sind der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Brückensanierungen sowie die Beseitigung und sicherheitstechnische Nachrüstung von Bahnübergängen. Aber auch der klassische Straßenneubau in Gestalt von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen ist förderfähig.
Bei der Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen muss die Kommune als beteiligte Straßenbaulastträgerin gesetzlich ein Drittel der Kosten übernehmen. Hier entlastet das Land die Kommunen künftig mit einem einheitlichen Satz von 80 Prozent.
Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Zuständige Bewilligungsbehörden für die Anträge der Kommunen sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Auf deren Internetseiten stehen umfangreiche Detailinformationen zum Förderbereich kommunaler Straßenbau bereit. Das Programm wird in der Regel im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres veröffentlicht.