Gute Nachrichten für den Sport in Krefeld: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“ durch das gesundheitsfördernde und präventive Bewegungsangebot die Mobilität, Selbstständigkeit und Alltagskompetenz älterer Menschen mit einer Förderung in Höhe von 23.000 Euro.
Ziel des Förderprogramms ist es, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort auszubauen, kommunale Netzwerke zu stärken und Menschen aller Altersgruppen einen niedrigschwelligen Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen. Landesweit werden im aktuellen Förderaufruf insgesamt 75 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro unterstützt. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin:
„Jeder Euro, der in den Sport investiert wird, ist eine Investition in das Miteinander und in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sport ist viel mehr als Bewegung – er bringt Menschen zusammen, vermittelt Teamgeist, stärkt Gesundheit und schafft Gemeinschaft. Gerade unsere Sportvereine leisten Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag für den Zusammenhalt vor Ort. Deshalb freuen wir uns ganz besonders, dass Krefeld von der Landesförderung profitiert. Das Projekt unterstützt Senioren dabei, möglichst lange selbstbestimmt im häuslichen Umfeld und im vertrauten Quartier leben zu können. Gleichzeitig sollen die körperliche und seelische Gesundheit gestärkt und Einsamkeit reduziert sowie soziale Teilhabe gefördert werden.“
Mit dem Programm „Sportplatz Kommune 2.0“ baut das Land Nordrhein-Westfalen die kommunale Sportentwicklung konsequent weiter aus. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Sport, Bildung, Soziales und Gesundheit miteinander vernetzen und nachhaltige Strukturen vor Ort schaffen. Gefördert werden insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie vulnerable Gruppen. Ebenso unterstützt das Programm inklusive und integrative Bewegungsangebote, Maßnahmen gegen Einsamkeit sowie Projekte zur Förderung des Schwimmsports. Antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Sportvereine, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Ganztagsbetreuung sowie weitere juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.