Die CDU-Landtagsabgeordneten Marc Blondin und Britta Oellers: „Kommunen können sich auf das Land verlassen.“
Ende Oktober hat die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet und wurde vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), aktualisiert. Auch die Stadt Krefeld profitiert im Jahr 2019 mit rund 203 Millionen Euro, das sind rund 9 Millionen Euro mehr als noch 2018.
In der Summe erhält die kommunale Familie in Nordrhein Westfalen im Vergleich zum Jahr 2018 310 Millionen Euro zusätzlich und mit 12,4 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat. Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Dieses gilt auch für die Stadt Krefeld. Die Kommunen können sich auf das Land verlassen.
Im Vergleich zu den ersten Zahlen vom Juli haben nun alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein Plus in der Kasse (außer Emsdetten). Bei den Berechnungen wird berücksichtigt, dass eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den Gemeinden automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen im Folgejahr führt. Hintergrund der nun höheren Zuweisungen ist die weiterhin positive Steuerentwicklung vom 1. Oktober vergangenen Jahres bis zum 30. September 2018.
Marc Blondin MdL und Britta Oellers MdL: „Die Stadt Krefeld erhält 2019 insgesamt rd. 9 Mio. Euro oder 4,6% mehr Zuweisungen vom Land als in 2018. Das stärkt die Stadt im Hinblick auf ihre zahlreichen Aufgaben, davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger.“
Mit der nun vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2019. Die Modellrechnung für das GFG 2019 ist im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.
Hintergrund:
Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.
Krefeld erhält in 2019: 203.183.698; Steigerung um 8.996.575 (im Vergleich zu 2018)